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![]() | Marktrecht as Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt abzuhalten, auf einem bestimmten Platz, der dann unter Marktfrieden, also einem besonderen, für den Markt und seine Besucher geltenden Recht stand und vom Marktherrn (König, Bischof, Fürst) geschützt wurde. Für die städtische Wirtschaft war dieses Privileg von entscheidender Bedeutung. Die Verleihung des Marktrechtes stand seit der fränkischen Zeiten dem König zu, und erst im 12. Jahrhundert ging diese Regalie auf geistliche und weltliche Fürsten über und gestattete ihnen die Gründung von Städten. | ![]() |
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