Hier bekommst auch Du dein Marktrecht.

uf diesen Seiten entsteht momentan ein Auktionshaus für Mittelalterartikel. Wir möchten  eine Alternative zu anderen Auktionsplatformen anbieten, für Menschen die Freude am Mittelalter haben und eine Seite suchen die sich nur um den Handel mit Mittelalterprodukten beschäftigt. So gibt es inzwischen auf vielen Auktionsseiten eine Beschränkung der Angebote, wie zum Beispiel Schaukampfwaffen, die es bei uns geben wird.

uf Marktrecht.net können sie in Kürze Ihre Mittelalterprodukte kaufen als auch Verkaufen. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie noch mehr Informationen möchten, dann können sie uns auch gerne schreiben. Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Ferfügung. 




 Marktrecht
as Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt abzuhalten, auf einem bestimmten Platz, der dann unter Marktfrieden, also einem besonderen, für den Markt und seine Besucher geltenden Recht stand und vom Marktherrn (König, Bischof, Fürst) geschützt wurde. Für die städtische Wirtschaft war dieses Privileg von entscheidender Bedeutung. Die Verleihung des Marktrechtes stand seit der fränkischen Zeiten dem König zu, und erst im 12. Jahrhundert ging diese Regalie auf geistliche und weltliche Fürsten über und gestattete ihnen die Gründung von Städten.